Stand vom 15.1.2023
Geltung, Vertragsabschluss
Die Schaulicht GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Schaulicht GMBH und allen ihren Vertragspartnern, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Maßgeblich ist jeweils, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sind nur gültig wenn sie von der Schaulicht GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden- selbst bei Kenntnis- nicht akzeptiert, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich durch die Schaulicht GmbH bestätigt wurde. AGB des Vertragspartners widerspricht die Schaulicht GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Vertragspartners durch die Schaulicht GmbH bedarf es nicht.
Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner via Email bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote der Schaulicht GmbH zur Ausstrahlung von Werbespots bzw. Erstellung von Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den online gebuchten Leistungen und Zusatzfunktionen oder allfälligen Angeboten mit Leistungsbeschreibung der Schaulicht GmbH. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Schaulicht GmbH. Innerhalb des vom Vertragspartners vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Schaulicht GmbH.
Alle Leistungen der Schaulicht GmbH sind vom Vertragspartner zu überprüfen. Reklamationen müssen binnen 8 Werktagen ab Lieferung oder binnen 2 Tagen bei Ausspielung auf den Werbeflächen eingebracht werden. Nach Verstreichen dieser Frist gelten Leistungen der Schaulicht GmbH als vollständig erbracht.
Der Vertragspartner wird der Schaulicht GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Schaulicht GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind bzw. dem Vertragspartner das Recht zur Verwendung dieser schriftlich bestätigt wurde und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Schaulicht GmbH haftet selbst im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit – jedenfalls im Innenverhältnis zum Vertragspartner – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Schaulicht GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Vertragspartner die Schaulicht GmbH schadlos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere auch die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Schaulicht GmbH bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Vertragspartner stellt der Schaulicht GmbH hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung
Werberechtliche Bestimmungen
Mit den gesetzliche Bestimmungen unvereinbare oder für den Auftragnehmer bzw. des Bereitstellern der Werbeflächen unzumutbare Sendeaufträge werden nicht angenommen. Die Schaulicht GmbH behält sich vor, Sendeaufträge zu verweigern, insbesondere Sendeaufträge die gegen die guten Sitten sowie gegen die hinter den Standorten hinterlegen “Red Flags” (Nicht-gestattete Werbeinhalte, z.b. Werbeeinschaltung der Erwachsenenunterhaltung in der Nähe von Schulen oder Kindergärten) verstoßen.
Die Schaulicht GmbH ist berechtigt , auch bei bestätigten Aufträgen die Ausstrahlung von Sendungen wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität abzulehnen. Gleiches gilt für Sendungen deren Ausstrahlung rechtwidrig wäre oder für den Auftragnehmer unzumutbar sind.
Ein Konkurrenzausschluss kann von der Schaulicht GmbH nicht gewährt werden
Spotinhalt
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass alle benötigen Unterlagen ( Schriftzüge, Texte, Bilder, Videos, Logos, Firmenfarben etc. ) mindestens 7 Werktage vor vereinbarten Sendetermin zu übermitteln. Sollten keine Unterlagen vorliegen wird das Firmenlogo, Adresse und Telefonnummer verwendet und als Werbespot geschalten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zu keiner Reduktion der Preise berechtigt.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Die Schaulicht GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners, letzteres nach vorheriger Information an den Vertragspartner. Die Schaulicht GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Vertragspartner namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Vertragspartner einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Beendigung des Schaulicht GmbH-Vertrages aus wichtigem Grund.
Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Schaulicht GmbH schriftlich zu bestätigen.
Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Schaulicht GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Vertragspartner und die Schaulicht GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
Befindet sich die Schaulicht GmbH in Verzug, so kann der Vertragspartner vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Schaulicht GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Vorzeitige Auflösung
Die Schaulicht GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; der Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt und berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser auf Begehren der Schaulicht GmbH weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung der Schaulicht GmbH eine taugliche Sicherheit leistet
Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Schaulicht GmbH fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Schaulicht GmbH für jede einzelne Leistung, bevor diese erbracht wurde. Die Schaulicht GmbH ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Werbeabgabe und zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Schaulicht GmbH für die erbrachten Leistungen Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
Alle Leistungen der Schaulicht GmbH , die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Schaulicht GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Vertragspartner zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Schaulicht GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Schaulicht GmbH schriftlich veranschlagten, um mehr als 15 % übersteigen, wird die Schaulicht GmbH den Vertragspartner auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Vertragspartner genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
Wenn der Vertragspartner in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Schaulicht GmbH – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Schaulicht GmbH die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Schaulicht GmbH begründet ist, hat der Vertragspartner der Schaulicht GmbH darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Schaulicht GmbH bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Schaulicht GmbH, schadlos zu stellen.
Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Vertragspartner an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Schaulicht GmbH zurückzustellen.
Storno- und Kündigungsbedingungen
Stornierungen bzw. Kündigungen werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen und werden eingeschrieben per Post oder per E-Mail anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung oder Kündigung ist das Datum des Einlangens des Stornierungsschreibens maßgebend.
Aufträge können bis spätestens acht Werktage vor, gemäß in der Auftragsbestätigung definiertem Starttag, gebührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritt zwischen sieben und zwei Werktagen vor dem Starttag, wird eine Stornogebühr von 50% und bei Rücktritt innerhalb von zwei Werktagen vor Beginn, eine Stornogebühr von 100% der Nettoauftragssumme zzgl. USt. in Rechnung gestellt
Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Schaulicht GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Schaulicht GmbH.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des Zahlungsverzugs, der Schaulicht GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners kann die Schaulicht GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Weiters ist die Schaulicht GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Schaulicht GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Schaulicht GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von der Schaulicht GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt
Eigentumsrecht und Urheberrecht
Alle Leistungen der Schaulicht GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Werbevideos, Werbeanimationen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso, wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Schaulicht GmbH und können von der Schaulicht GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Vertragspartner erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der nicht exklusiven Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Vertragspartner die Leistungen der Schaulicht GmbH nur in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Schaulicht GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Schaulicht dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Vertragspartner bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Schaulicht GmHh, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Schaulicht GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Vertragspartner oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schaulicht GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Schaulicht GmbH ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
Für die Nutzung von Leistungen der Schaulicht GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Schaulicht GmbH erforderlich. Dafür steht der Schaulicht GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Für die Nutzung von Leistungen der Schaulicht GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die Schaulicht GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Schaulicht GmbH – Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Schaulicht GmbH notwendig.
Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Schaulicht GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
Der Vertragspartner haftet der Schaulicht GmbH für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars
Kennzeichnung
Die Schaulicht GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Schaulicht GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Die Schaulicht GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartner dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet – Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis)
Handelt es sich beim Vertragspartner um eine Werbeagentur die wiederum für Kunden Werbeeinschaltungen bei Schaulicht GmbH bucht, so ist der Referenzhinweis auch auf die Kunden des Vertragspartners ausgeweitet. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass seinerseits die entsprechenden rechtlichen Vereinbarung mit den Kunden des Vertragspartners getroffen werden. Sollte der Vertragspartner diese rechtliche Vereinbarung mit seinem Kunden nicht erfüllen können so ist der Vertragspartner verpflichtet mit der Schaulicht GmbH eine anderslautende Vereinbarung schriftliche zu treffen. Vorab nimmt der Vertragspartner zur Kenntnis das eine Nichterfüllung dieses Referenzhinweise zu einer Veränderung der Preise und des Vertrages führen kann.
Die Schaulicht GmbH ist vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung dazu berechtigt aus allen Werbeanlagen in einer Fuß- oder Kopfzeile das Eigene Logo , Firmennamen und Website sowie Links über den Werbeeinschaltungen des Vertragspartners zu platzieren
Gewährleistung
Der Vertragspartner hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Schaulicht GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und erbracht. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs – und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Vertragspartner das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Schaulicht GmbH zu. Die Schaulicht GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Vertragspartner der Schaulicht GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Schaulicht GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Schaulicht GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Wandlungs – oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs -, marken -, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Schaulicht GmbH ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Schaulicht GmbH haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Vertragspartner nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Vertragspartner vorgegeben oder genehmigt wurden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Schaulicht GmbH gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen
Haftung und Produkthaftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Schaulicht GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach – oder Vermögensschäden des Vertragspartner ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Schaulicht GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Jegliche Haftung der Schaulicht GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Schaulicht GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Vertragspartner erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Schaulicht ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Schaulicht GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Vertragspartner hat die Schaulicht GmbH diesbezüglich schadlos zu halten.
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Schaulicht GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto – Auftragswert begrenzt.
Datenschutz
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und Schaulicht GmbH kunden- bzw. lieferantenspezifische Daten, wie Titel, Firma/Name, Anschrift, Branche, etc. zum Zwecke einer Kunden – bzw. Lieferantenevidenz und Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen gespeichert werden. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs.
Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Vertragspartners. Die persönlichen Daten des Vertragspartners werden nur soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.
Der Vertragspartner genehmigt die künftige Zusendung von Informationsmaterial auch auf elektronischem Wege (E -Mail, etc.). Schaulicht GmbH erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Zusammenhang die Werbemittel sowie sämtliches zur Verfügung gestelltes Datenmaterial (z.B. Sujets oder Spots) für diese Zwecke mitverwendet werden
Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Schaulicht GmbH und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN – Kaufrechts
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Schaulicht GmbH . Bei Versand geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Schaulicht GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Schaulicht GmbH und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird , das für den Sitz der Schaulicht GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Schaulicht GmbH berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Wir machen Ihre Werbung sichtbar.
Video-Screens in zentralen Schaufenstern.
Buchen Sie jetzt Ihre on-the-spot Werbung.
© Copyright 2024 – Schaulicht Gmbh